Die Mitarbeitervertretung (MAV)
Was macht die MAV?
- Die MAV achtet darauf, dass alle Mitarbeitenden gleich und gerecht behandelt werden.
- Sie nimmt Anregungen und berechtigte Beschwerden entgegen und versucht gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Übrigens: Alle MAV-Mitglieder unterliegen der Schweigepflicht. Mitarbeitende können sicher sein, dass Anliegen sachlich und diskret behandelt werden.
- Sie setzt sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung ein.
- Sie wirkt auf familienfreundliche Arbeitsplätze hin.
- Sie fördert die berufliche Eingliederung und Entwicklung von Kollegen/innen, die besonderer Unterstützung bedürfen.
- Sie regt Maßnahmen an, die der Einrichtung und den Mitarbeitenden dienen.
Welche speziellen Aufgaben hat die MAV?
- Anhörung und Mitberatung
- Vorschlagsrecht
- Zustimmung
- Antragsrecht
- Abschluss von Dienstvereinbarungen
Der Dienstgeber unterrichtet die Mitarbeitervertretung mindestens einmal im Kalenderjahr, mit den erforderlichen Unterlagen, über die wirtschaftliche Situation und deren Auswirkung auf die Personalplanung. Die MAV kann dazu Anregungen geben.
Außerdem wirkt die Mitarbeitervertretung bei persönlichen Angelegenheiten mit. Beispiele dafür sind Einstellung, Höhergruppierung, Kündigung sowie weitere Angelegenheiten der Dienststelle (z. B. Arbeitszeiten, Urlaubsplanung, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen).
Bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützen sich MAV und Dienstgeber gegenseitig, um gemeinsam die Dienstgemeinschaft zu stärken und ein gutes Miteinander zu fördern.