Familienpflege
Die Familienpflege der Caritas unterstützt Familien im Alltag.
Es gibt viele Gründe, weshalb eine Familie zeitweise Hilfe im Alltag, bei der Versorgung der Kinder und des Haushalts benötigen kann:
- akute Erkrankung der Mutter/des Vaters
- Krankenhausaufenthalt, Kuren und Rehabilitation
- Risikoschwangerschaft, Entbindung und Mehrlingsgeburten
- chronische Erkrankung, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung
- nach dem Verlust eines Elternteils
- starke Belastung, Überforderung oder psychische Erkrankung
- lebensbedrohliche Erkrankung
- in anderen Not- und Krisensituationen
Wir unterstützen Sie gerne! Die Übernahme eines Einsatzes richtet sich nach dem Bedarf der Familie und nach der ärztlichen Verordnung. Ein Einsatz findet nur dann statt, wenn im sozialen Umfeld der Familie keine Hilfe zur Verfügung steht bzw. nicht ausreichend oder angemessen möglich ist.
Familienpflege der Caritas: Qualifizierte Hilfe
Die Fachkräfte unserer Familienpflege sind in der Regel staatlich geprüfte und anerkannte Familienpflegerinnen mit hauswirtschaftlicher, pädagogischer und sozialpflegerischer Qualifikation. Ihre Arbeit in der Familienpflege ist geprägt von einem offenen, wertschätzenden und ehrlichen Miteinander auf Augenhöhe. Sie arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich in enger Kooperation mit der Familie, und sie unterliegen der Schweigepflicht.
Wir unterstützen Sie im Alltag
Unsere qualifizierten Fachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause und leisten Hilfe nach Bedarf und Absprache mit Ihnen. Das können sie für Sie tun:
Versorgung der Kinder
- Betreuung und altersgerechte Beschäftigung der Kinder
- Sicherstellung des Kindergarten- und Schulbesuchs
- Hausaufgabenbetreuung
- Freizeitgestaltung
Unterstützung in der Pflege
- Säuglingspflege/Kinderpflege und Wöchnerinnenpflege
- Unterstützung bei der Pflege erkrankter Familienmitglieder
- Betreuung von Menschen mit Behinderungen in Familien / Verhinderungspflege
Haushaltsführung
- Planung und Führung des Haushalts
- Einkauf
- Essenszubereitung
- Wäschepflege
- Haushaltspflege
Wer trägt die Kosten?
In der Regel wird der Einsatz der Familienpflege ärztlich verordnet und muss dann von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Familienpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens ein Kind unter 12 Jahren (bei manchen Krankenkassen unter 14 Jahren) im Haushalt lebt oder eine Behinderung hat und die Betreuung nicht mehr gewährleistet ist. Die Kosten werden je nach Familiensituation und Einsatzgrund von den Krankenkassen oder dem örtlichen Sozial- und Jugendhilfeträger übernommen.
Weitere Angebote
Die Familienpflege des Caritasverbandes unterstützt Familien auch mit diesen Angeboten:
- Familienpflege als Präventivangebot im Rahmen der Frühen Hilfen der Stadt Mönchengladbach für Familien mit Kindern von 0 bis 6 Jahren
- Ambulante Hilfen nach § 20 und § 27 SGB VIII (Familienpflege nach SGB VIII) in Zusammenarbeit mit der Stadt Mönchengladbach
- Hauptamtliche Mitarbeit im Familiencafé Lürrip (wöchentliches Angebot für Familien mit Kindern)
- Eltern-Kind-Gruppen