Zunächst einmal: Spaß und Erfüllung. Freiwillig etwas für andere tun – das macht Laune. Vor allem, wenn es im Team passiert. Egal in welchem Bereich Sie sich engagieren: Ihre Aufgabe in einer sozialen Einrichtung macht Sinn. Sie bewegen sich und andere und setzen damit ein starkes Zeichen der Solidarität. Leistungsdruck und Stress haben im Ehrenamt nichts zu suchen. Sie sollen sich auf Ihre Aufgabe und die neuen Herausforderungen freuen.
Fragen und Antworten zum freiwilligen Engagement
Hilft ein Ehrenamt bei meiner persönlichen Weiterentwicklung?
Absolut! Mit Ihrem Engagement sind Sie mittendrin, statt außen vor. Sie erleben, wie es Menschen geht, die Hilfe benötigen. Das ist nicht immer einfach, doch es öffnet Ihnen Perspektiven und prägt das Miteinander in unserer Gesellschaft. Sie schauen nicht mehr weg, sondern packen jetzt mit an. Dabei werden Sie viel lernen, neue Fähigkeiten entdecken und sich persönlich weiterentwickeln. Nutzen Sie die Ihnen angebotenen Fortbildungen, die Ihnen vielleicht auch bei Ihrer beruflichen Zukunft helfen können.
Kann ich im Ehrenamt neue Freundschaften schließen?
In einer ehrenamtlichen Tätigkeit haben Sie immer mit Menschen zu tun. Sie lernen andere Ehrenamtliche kennen, denen die Welt um sie herum ebenfalls nicht egal ist. Sie arbeiten eng mit Fachleuten zusammen, von deren Know-how Sie profitieren können. Die meiste Zeit werden Sie mit Menschen zusammen sein oder für Menschen tätig sein. Diese werden Sie zum Lachen, Staunen, Nachdenken und manchmal auch zum Weinen bringen. Es sind Menschen, die sich freuen, dass Sie Zeit mit ihnen verbringen.
Wenn Ehrenamtliche mit Profis zusammenarbeiten – kann das gutgehen?
Viele Angebote der sozialen Einrichtungen erhalten durch den Einsatz von Freiwilligen eine besondere Qualität. Reine Handlanger sind hier nicht gefragt. Es gilt: Haben Sie sich für eine Aufgabe entschieden, sind Sie gefordert. Übernehmen Sie Verantwortung für diesen Bereich und bringen Sie sich mit Ihren Ideen und Kompetenzen ein.
Was gibt es zu tun?
Aufgaben für Freiwillige gibt es viele. Sie können in Ihrer Freizeit für oder mit Menschen aktiv etwas gestalten.
Mit anderen die Bühne für das Fest des Seniorenzentrums aufbauen, als Bildungspate oder Bildungspatin einen Jugendlichen bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützen, Patienten im Krankenhaus besuchen oder bei der Essensausgabe für Bedürftige aktiv mithelfen – vieles ist möglich und jeder noch so kleine Einsatz hilft direkt oder indirekt Menschen in Not.
Wie und für wen Sie sich engagieren, hängt von Ihren Vorstellungen, Zielen, Kompetenzen und zeitlichen Ressourcen ab. Wir überlegen in einem Beratungsgespräch gemeinsam, welches Engagement Angebot zu Ihnen passt.
Bin ich versichert?
Während der ehrenamtlichen Tätigkeit, auf dem Weg zum Einsatzort und/oder bei Seminaren/Veranstaltungen sind alle Ehrenamtlichen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung (Sozialgesetzbuch VII) gegen Unfallschäden versichert.
In vielen caritativen Einrichtungen, Caritasverbänden und Sozialstationen sind Freiwillige darüber hinaus auch haftpflichtversichert.
Brauche ich ein Führungszeugnis?
Wer sich ehrenamtlich für Schutzbefohlene (dazu zählen Senioren, Menschen mit Behinderung oder Kinder) engagieren will, muss in der Einsatzstelle ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Den Antrag dafür können Sie ausschließlich persönlich bei der Meldebehörde in Ihrer Gemeinde stellen. Sie brauchen für die Beantragung eine Bescheinigung über ihre ehrenamtliche Tätigkeit. Diese bekommen sie von der Einrichtung, in der Sie zukünftig ehrenamtlich arbeiten wollen.
Wieviel Zeit brauche ich für ein Engagement?
Diese Frage beantworten Sie ganz individuell: Das freiwillige Engagement richtet sich nach Ihren zeitlichen Kapazitäten und individuellen Interessen. Es gibt Freiwillige, die einmal im Jahr an der Kaffeetheke des Kindergartenfestes helfen. Andere begleiten einen Bewohner eines Altenheimes bis zu dessen Tod mehrmals die Woche.
Sie können neben dem Einsatz in einer sozialen Einrichtung auch selber Projektideen umsetzen und uns als Ansprechpartner und Berater oder Netzwerker mit einbinden.
Einmalig, kurz-, mittel-, langfristig oder für die Dauer eines Projektes – wichtig ist, dass Sie sich mit den Verantwortlichen der sozialen Einrichtung, für die oder in der Sie tätig werden, verbindlich absprechen. Das gilt auch, wenn Sie Ihr Engagement beenden wollen.
Welche Aufgabe passt zu mir?
Im Ehrenamt kann jeder seine Fähigkeiten einbringen. Orientieren Sie sich bei der Wahl Ihres Engagements an dem, was Sie können und was Sie interessiert. Wählen Sie ein Ehrenamt, auf das Sie Lust haben.
Was wird von mir erwartet?
Bei Ihrem freiwilligen Engagement geht es nicht um Leistung. Wie sollte man auch messen, wie gut Sie zum Beispiel Kindern eine Geschichte vorlesen? Wichtig ist, dass Sie Ihre Aufgabe gerne und mit Freude machen. Sie werden in Ihre neue Tätigkeit eingearbeitet und es steht Ihnen immer jemand für Fragen oder Anregungen zur Seite.
Wichtig ist, dass Sie die Spielregeln einer ehrenamtlichen Tätigkeit einhalten. Von Ihnen wird bei jedem Einsatz Absprachefähigkeit, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit erwartet. Weiterhin müssen Sie sich mit den Themen Datenschutz, Schweigepflicht und den bestehenden Hygieneregeln auseinandersetzen.
Der sorgfältige Umgang mit Schlüsseln, Akten, Dokumenten und Informationen aus Gesprächen sollte selbstverständlich sein.
Kann ich ehrenamtlich arbeiten, wenn ich arbeitslos bin?
Eine ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt freiwillig und unentgeltlich. Sie ist kein verstecktes Erwerbsarbeitsverhältnis und kann jederzeit beendet werden. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt bestehen.
Der Einstieg in einen Beruf hat allerdings Vorrang vor einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Deshalb müssen Sie der Agentur für Arbeit einen ehrenamtlichen Einsatz mit mehr als 15 Stunden pro Woche melden.
Was kann ich tun?
Ihre freiwillige Tätigkeit soll Spaß machen und nicht überfordern. Das gelingt, wenn Sie Ihre Stärken und Interessen einbringen und Ihr Engagement daran ausrichten. Lösen Sie sich dabei von den Leistungsvorstellungen der Arbeitswelt.
In der Freiwilligenarbeit sind oft andere Fähigkeiten gefragt: zuhören, spielen, übersetzen, malen, trösten, Musik machen, Geschichten erzählen, anpacken, nützlich sein...
Wie ist es mit dem Thema Geld und ehrenamtliches Engagement?
Was sind die Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale?
Das Finanzamt fördert das nebenberufliche Engagement in gemeinnützigen Organisationen mit einem Steuerbonus. Je nach Tätigkeit sind freiwillige Tätigkeiten pro Jahr zwischen 840 Euro (Ehrenamtspauschale) und 3.000 Euro (Übungsleiterpauschale) steuerfrei. Wichtig dabei ist zu wissen, dass die Tätigkeit nicht als Hauptberuf ausgeübt werden darf, gemeinnützigen Zwecken dient und gemeldet werden muss.
Die Ehrenamtspauschale ist ein persönlicher steuerlicher Freibetrag von nunmehr 840 Euro pro Jahr. Mit diesem Freibetrag haben gemeinnützige Vereine die Möglichkeit, ihre ehrenamtlich Tätigen (Helfer, Mitglieder, Vorstand) finanziell zu honorieren – ohne dass für diesen Betrag Steuern beim Verein oder den Begünstigten anfallen. Das Geld gibt es also brutto für netto.
Der Übungsleiterfreibetrag ist anders als die Ehrenamtspauschale auf bestimmte Tätigkeiten begrenzt. Das sind übungsleitende, ausbildende, erzieherische, betreuende oder künstlerische Aufgaben sowie die Pflege alter, kranker oder behinderte Menschen. Seit 2021 beträgt er 3.000 Euro im Jahr.
Weitere Infos zum Thema finden Sie hier:
https://www.vereinswelt.de/ehrenamtspauschale
Berufstätige und Rentner müssen die Pauschalen beim Finanzamt angeben, Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II (Hartz IV) haben dies der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu melden.