Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage der Arbeit ist im Sozialgesetzbuch IX verankert.
Als Frühförderung des Caritasverbandes bieten wir die Heilpädagogische Förderung als Einzelleistung, und im Rahmen der Kooperation mit der Interdisziplinären Frühförderung des Zentrums für Körperbehinderte e.V. als Teil einer Komplexleistung an.
